Für die Weiterentwicklung des tierärztlichen Berufsstandes hat der bpt (Bundesverband Praktizierender Tierärzte) in Absprache mit Studenten, tierärztlichen Ausbildungsstätten und dem veterinärmedizinischen Fakultätentag im Rahmen des Bielefelder Gesprächskreises das Qualitätssiegel „Tierärztliche Ausbildungspraxis“ entwickelt.
Wir freuen uns, dass wir den Anforderungen an „Tierärztliche Ausbildungspraxen“ gerecht werden. Denn Tierärztliche Praxen, die an der tierärztlichen Ausbildung gemäß §§ 54 und 55 der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) mitwirken und damit die Qualität der studentischen Ausbildung sichern, müssen, wenn sie sich als „Tierärztliche Ausbildungspraxis“ darstellen wollen, bestimmte Mindestkriterien („bpt-Standard“) erfüllen.