In Berlin gilt für alle Hunde Chippflicht. Für Katzen mit Freilauf wird es empfohlen. Eine Chippung beim Tierarzt ist schmerzfrei und kann schon in den ersten Lebenswochen durchgeführt werden. Die Registrierung ist vom Alter ebenfalls unabhängig. Es gilt: Je früher, desto besser. Die Implantierung ist einfach und schnell, es ist keine Betäubung erforderlich. Der Chip ist fälschungs- und manipulationssicher. Der Chip bleibt während des ganzen Lebens des Tieres funktionsfähig, ist beliebig oft ablesbar.
Leider vergessen viele Halter, dass ein Chip ohne Registrierung nichts bringt. Man würde nur eine Nummer ausgelesen, diese Nummer könnte aber keinem Tier zu geordnet werden. Und genau diese Zuordnung erfolgt beim Registrieren. Bei diesen drei Registern kann man den Chip des Lieblings registrieren lassen: Bei der IFTA (kostenpflichtig), TASSO e.V. (kostenlos) und beim Deutschen Haustierregister® des Deutschen Tierschutzbundes (ebenfalls kostenlos).
Man kann bei einem entlaufenen Hund die Nummer nicht einfach ablesen. Das funktioniert mit elektromagnetischen Wellen und erfordert ein spezielles Auslesegerät, welches meistens bei Tierärzten und Tierheimen vorhanden ist (in manchen Großstädten besitzt z.B. die Feuerwehr ebenfalls Geräte). Das bedeutet aber, dass wenn ein Passant einen entlaufenen Hund findet, dieser erst einmal ein Tierheim, oder einen Tierarzt aufsuchen muss, um den Chip des Fundtiers auslesen zu können. Daher ist ein Chip kein Ersatz für einen Adressanhänger, wenn man einem Finder die Ermittlung des Halters nicht unnötig schwer machen möchte.
Wichtig: für eine Reise mit Hund ins EU-Ausland ist der Chip immer Pflicht!
Hier finden Sie ein Antragsformular für die Registrierung. LINK